„Deutsche Wohnen“: Umstrittene Klausel erst im letzten Moment eingefügt

 

Der zwischen dem Bezirksamt Pankow und der “Deutsche Wohnen SE” geschlossene Vertrag über die sozialverträgliche Sanierung der Wohnanlage Grellstraße/Prenzlauer Allee sollte nach dem Willen des Immobilienkonzerns bis zum Beginn der Mieterversammlung am 9. Oktober geheim bleiben. Das hätte den betroffenen Metern die Möglichkeit genommen, sich vor der Veranstaltung über den Inhalt der Vereinbarung zu informieren. Deshalb hatte sich die Prenzlberger Stimme dazu entschlossen, das ihr vorliegende Papier bereits vor der Versammlung zu veröffentlichen.

In Kenntnis des Wortlauts konnte dann auch ein Mieter auf eine Klausel in der Abmachung hinweisen, die mehr als nur bedenklich erscheint:

„Sofern die Mietwohnung nicht nur lediglich in einen Zustand versetzt wird, der allgemein üblich ist und den veröffentlichten Prüfkriterien in den Erhaltungsgebieten entspricht, darf die Bruttowarmmiete bei finanziellen Härtefällen nach einer Modernisierung 30 Prozent des Nettohaushaltseinkommens der Mieter nicht übersteigen.”

Da die “Deutsche Wohnen” zuvor versichert hatte, keine Luxusmodernisierungen durchzuführen und also die Wohnungen nur in einen “allgemein üblichen Zustand” zu versetzen, würde diese Klausel bedeuten, dass eine 30-Prozent-Härtefallregelung fast überall entfallen könnte.

Darauf in der Mieterversammlung angesprochen, wollte sich die Vertreterin des Konzerns nicht dazu durchringen, einer Korrektur der Vereinbarung zuzustimmen, die – so wie von ihr auf der Versammlung immer wieder versichert – allen Mietern eine Kappung des Mietpreises bei 30 Prozent des Haushaltseunkommens garantieren soll.

Wie sich nun herausstellt, war diese – mindestens missverständliche – Formulierung offenbar keiner reinen Nachlässigkeit geschuldet: Der zuständige Bezirksstadtrat Vollrad Kuhn berichtete auf der letzten Sitzung des BVV-Ausschusses für Stadtentwicklung, dass diese Klausel von der “Deutsche Wohnen SE” erst in die letzte Fassung des Vertrages eingefügt wurde. Er sei nun darum bemüht, hier eine schriftliche Klarstellung seitens des Immobilienkonzerns zu erreichen.
  

Keine Protokolle vorhanden

Unklar ist, warum diese Klausel vom Bezirksamt zuvor akzeptiert wurde.

Zuständig ist der Fachbereich Stadterneuerung des Bezirksamtes, dessen Leiter Christoph Speckmann im Fall der Modernisierung des Hauses Immanuelkirchstraße 35 ausweislich vorliegender Protokolle des Anwalts des Eigentümers dem Immobilieneigner die Zusage machte, die Immobilie aus dem sozialen Erhaltungsrecht herauszunehmen und in diesem Zusammenhang die Bezirkspolitik hinterging und die Bewohner des Hauses auf einer Mieterversammlung dreist belog.

Wenn dieser Vorgang – soweit bekannt – auch keine arbeitsrechtlichen oder sonstige Konsequenzen für den Fachbereichsleiter nach sich zog, so hatte Bezirksstadtrat Vollrad Kuhn jedoch nach dem Bekanntwerden des Skandals angekündigt, künftig alle Verhandlungsvorgänge durch sein Amt protokollieren zu lassen.

Eine Bitte der Prenzlberger Stimme um Akteneinsicht in die Verhandlungsprotokolle in Sachen Grellstraße/Prenzlauer Allee beschied Stadtrat Kuhn abschlägig. Begründung: Es seien für diesen Vorgang keine Protokolle vorhanden – nur ein paar handschriftliche Telefonatsnotizen.

 

 

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