Selten däm(m)lich oder: „Die Mieter der Wisbyer Str. 6 schädigen die deutsche Wirtschaft!“

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Einer der grundsätzlichen Streitpunkte um die Modernisierung des Hauses Wisbyer Straße 6 ist die Frage, ob die dort begonnenen Modernisierungsarbeiten überhaupt mit dem geltenden Recht in Einklang stehen.
Zwei Voraussetzungen sind nötig, damit ein Hauseigentümer mit der Modernisierung beginnen kann. Erstens eine bestimmten Formalien genügende Modernisierungsankündigung und zweitens das Einverständnis des jeweils betroffenen Mieters. Verweigert der Mieter das Einverständnis, muss ein Gericht über die Duldung der Modernisierung entscheiden.

Betreffs der Modernisierungsankündigung gehen die Meinungen von Eigentümer Sascha Klupp und den Mietern auseinander. Während Klupp sich auf ein Schreiben beruft, die der Vorbesitzer des Grundstücks verschickt hatte, halten die Mieter jene Ankündigung für verjährt und vertreten die Ansicht, Klupp hätte das Vorhaben erneut ankündigen müssen.
Dass zweite Modernsierungshemmnis ist hingegen unstrittig: Wenigsten eine Mieterin hat der Modernisierung nicht zugestimmt.

Sascha Klupp ließ die Arbeiten dennoch beginnen.

Eine Mieterin, die der Modernisierung nicht zugestimmt hat, stellte daraufhin bei Gericht einen Antrag auf Erlass einer einstweilige Verfügung mit dem Ziel, die Wärmedämmungsarbeiten an der Fassade einstellen zu lassen, denn die Arbeiten stellten eine erhebliche Beeinträchtigung der Lebens- und Wohnqualität dar. Das Amtsgericht Mitte sah das ebenfalls so und gab dem Antrag statt.
Sascha Klupp legte Rechtsmittel ein – und verlor. Mit einem am 3. Juli ergangenen Urteil bestätigte das Amtsgericht Mitte den Baustopp.

Klare Sache also.

Doch Sascha Klupp wäre wohl nicht Sascha Klupp, wenn… ach was; prägnanter als das Gedächtnisprotokoll eines Mieters die Sache schildert, kann die Geschichte sowieso nicht erzählt werden.
 
Also bitte:
 

Gedächtnisprotokoll

 

Ort: Wohnung Mieterin H.
Anwesende: Polizeibeamte/in vom Polizeiabschnitt 15: Polizeioberwachtmeister L., Polizistin W.,
Praktikant Herr A.
Zeugen: Mieterinnen H., B., L.
 

7.38 Uhr: SMS von Mieterin G.: „Vor dem Haus Berge neuer Dämmung!!! Bin leider schon auf Arbeit. Guckst du mal?“

9.00 Uhr: Eigentümer K., Bauleiter S. und bauleitender Architekt L. im Haus

9.30 Uhr: Fortsetzung der Dämmarbeiten an Hoffassade rechter Seitenflügel und Vorderhaus. Nachfrage von Mieterin H. bei Bauarbeitern ergibt: Dämmarbeiten werden fortgesetzt, Urteil sei aufgehoben und Dämmarbeiten genehmigt.
Mieter fotografieren. Rechtsanwältin H. leitet bei Gericht Ordnungsstrafverfahren ein.

10 Uhr: Mieterin H. ruft die Polizei über Notruf 110.

10:45 Uhr: Mieterin B. ruft Polizei über Tel. 4664‐115‐701/Polizeiabschnitt 15. Polizei dort weiß schon Bescheid:„… fahren gerade los.“

11:30 Uhr: Eintreffen der Polizei, stellen Tatbestand fest: Dämmarbeiten an Hoffassade . Mieter legen Gerichtsurteil 106C/1003/14 zum Verbot Dämmarbeiten vor.

Polizist L.: liest das Gerichtsurteil.

Polizist L.: ruft Polizeiwache Abschnitt 15 an, erkundigt sich: „Wir sind in der Wisbyer Str. 6, sagt uns das was?“

Polizist L.: fragt nach Tel.‐Nr. von INTER STADT‐ UND WOHNUNGSBAU WISBYER STR. 6 GRUNDBESITZ GMBH, die hat keine, nur die Hausverwaltung INTERRRA HV GmbH hat Telefon: 890172‐0 / 01805‐332215.

Sekretärin INTERRA stellt durch: „ Hier ist der Eigentümer des Hauses“.

Polizist L.: „Wer sind Sie?“ ‐ „Der Eigentümer“ ‐

Polizist L.: „Und wie ist denn noch mal Ihr Name?“ ‐ „ Herr K.!“

Eigentümer K. erklärt Polizei, sie sei dafür nicht zuständig, das wäre Zivilrecht. Das Urteil sei jetzt nach 3 Monaten hinfällig und er könne anfangen zu dämmen. Er hätte mit seinem Rechtsanwalt gesprochen, die Arbeiten wären nochmal ordentlich angekündigt worden. K. behauptet es gäbe ein Aufhebungsurteil für das Urteil. Er hätte 10 % Schutzgeld/Gebühr hinterlegt, deswegen darf er jetzt weiterdämmen.

K.: „Die Mieter der Wisbyer Str. 6 schädigen die deutsche Wirtschaft!“

Polizist L.: beruhigend „ Herr K.“ … „Herr K.“ … kommt aber nicht zu Wort.

Polizist L.: versucht Rechtsanwältin H. anzurufen, nicht zu erreichen.

Polizist L.: versucht Amtsgericht Berlin‐Mitte zu erreichen, Warteschleife.

Mieter geben Polizist L. Telefonnummer 90231849 von Auskunftsstelle des Amtsgerichts, Polizist ruft an.

Frau O.: sucht im Computer ob noch offene Verfahren zu 106C/1003/14 vorliegen. Nein, stellt zu Präsidentin des Amtsgericht Berlin‐Mitte Frau M. durch, die sich 15 Minuten auserbittet für Lesen des Urteils.

Während des Telefonats versucht K. Polizist L. zu erreichen. Polizist L. ruft zurück und teilt mit, dass er noch mit Frau M. im Gespräch ist. Nach 45 Minuten ruft Frau M. zurück: Urteil ist rechtskräftig, hat Bestand. Kein Aufhebungsurteil, keine Berufung. Dämmarbeiten sind untersagt.

K.: hat auch mit ihr telefoniert, ganz aufgeregt.

Polizist L.: fragt, ob er die Arbeiten untersagen kann, fragt nach Rat.

Frau M.: empfiehlt, das nicht zu tun. Zivilrechtliche Angelegenheit, Ordnungsstrafe wird bei Ordungsstrafverfahren zur Durchsetzung des Urteils erlassen. Gerichtsvollzieher überbringt das dann Eigentümer.

Polizist L.: bedauert uns gegenüber dass sie nichts tun können, machen Vorgangsnummer, schreiben Protokoll.

Polizist L.: telefoniert mit K.. Polizeioberwachtmeister L. empfiehlt, die Dämmarbeiten zu unterlassen bis zur Hauptverhandlung wie im Urteil beschieden. Gerichtsvollzieher wird das sonst durchsetzen, dann muss er sowieso unterlassen. Er verstößt schon jetzt gegen bestehendes Rechtsurteil. Das wird in der Hauptverhandlung ungünstig für ihn aussehen. Polizei ist bereit in Gerichtsverhandlung als Zeugen auszusagen. Das wird dann vielleicht nicht zu seinen Gunsten ausgehen.

K.: fragt Polizist L. explizit, ob er jetzt was macht.

Polizist L.: Er wird die Dämmarbeiten jetzt nicht untersagen, aber er empfiehlt stark, die Dämmarbeiten einzustellen.

K.: Das ist Zivilrecht, Polizei hat keine Befugnis das zu machen, ist Sache des Gerichtsvollziehers hat ihm Frau M. im Gericht gesagt, erklärt. „Ich habe auch schon versucht diese Rechtsanwältin zu erreichen, mit der H. zu sprechen.“ Seinen Anwalt erreicht er auch gerade nicht.


„Wahnsinn, Wahnsinn“
(K ‘s letzte Worte).

 

Nachtrag: Selbstverständlich bat die Prenzlberger Stimme Sascha Klupp, seine Sicht auf das Vorkommnis vom vergangenen Donnerstag darzulegen.

Herr Klupp bat um Verständnis dafür, dass er sich zu dieser Sache nicht äußert.

 

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3 Kommentare zu “Selten däm(m)lich oder: „Die Mieter der Wisbyer Str. 6 schädigen die deutsche Wirtschaft!“”

  1. na, kann man nur hoffen, dass das seine letzten Worte waren …

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  2. Irgendwo gibt es ein Gutachten, dass diese massenhaft vorgenommenen Dämmungen zu 70 % völlig sinnlos sind, zumal gut gebaute Hauswände oft damit beschädigt werden – quasi wieder eine Gesetzeslücke der Gutbürger Grün…

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  3. die deutsche wirtschaft scheint doch schon am boden zu sein

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