Eine Absage an den Rechtsanwalt von Sascha Klupp

irlemoser

 

Sascha Klupp, durch Zeitung und Fernsehen bekannter Immobilienunternehmer, fühlt sich diffamiert.

Von der Prenzlberger Stimme.

Also beauftragte er die Rechtsanwaltskanzlei IRLEMOSER, dem Betreiber dieses kleinen, aber feinen Webportals eine sogenannte „Strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung“ (in vulgo: Kostenpflichtige Abmahnung“) zu übersenden.

Das Werk, das da im Auftrag von Sascha K. zustande kam, brilliert nicht nur durch in hiesigen Breiten bisher noch nicht bekannte Rechtsauffassungen – es zeichnet sich auch durch sehr viel Gefühl aus.

Genauer gesagt: Die Abmahnungsgründe bestehen nicht auf zu bemängelnde wahrheitswidrige Tatsachenbehauptungen, sondern darauf, was der Leser nach Meinung des Rechtsanwaltes bei Rezeption des Artikels fühlen oder assozieren könnte.

Hier nun die Antwort auf die bemerkenswerte „Abmahnung“.

 

Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Christian-Oliver Moser,

da die von Ihnen an mich gerichtete „Abmahnung“ zu dem Zwecke verfasst und versandt wurde, die öffentliche Berichterstattung einzuschränken, ist sie selbstredend auch selbst von öffentlichem Interesse. Ich erlaube mir daher, zu Ihrem Schreiben öffentlich Stellung zu nehmen.

 
Also…

Sie glauben, in meinem Beitrag Wisbyer Straße 6: Brachialentmieter Sascha Klupp hat neue Opfer gefunden

“an vielen Stellen schmähende und diffamierende Schilderungen in Bezug auf unseren Mandanten“

gefunden zu haben,

„die allesamt offenkundig den Zweck verfolgen, ihn mittels Einbindung unwahrer Tatsachen als ‚Unmenschen‘ darzustellen, der auch vor strafbaren Verhaltensweisen zum Zwecke der Entmietung nicht zurückschrecken würde.“

Ganz klar: Nö.

Nicht „schmähend“ und nicht „diffamierend“. Und erst recht keine „Einbindung unwahrer Tatsachen“. Das, verehrter Herr Rechtsanwalt, ist auch Ihnen aufgefallen. Denn Sie haben in Ihrem langen Schreiben nicht eine einzige wahrheitswidrige Tatsachenbehauptung anführen können, die Ihrer Abmahnung vielleicht ein wenig Substanz verliehen hätte.
Stattdessen setzen Sie den nur von Ihnen gebrauchten Terminus „Unmensch“ in Anführungszeichen und erwecken damit tatsachenwidrig den Eindruck, es handle sich um ein wörtliches Zitat aus meinem Artikel.

Unschön, Herr Moser. Äußerst unschön.
 

Und es wird nicht besser:

So schreiben Sie in Bezug auf unseren Mandanten unter anderem, jedoch nicht abschließend:
Brachialentmieter Sascha Klapp hat neue Opfer gefunden “, „… werden die Mieter in gleicher Weise terrorisiert, wie schon die Bewohner der Klapp-Projekte “
„… Mieter, die derzeit terrorähnlichen Umstanden ausgesetzt sind“
„…Filmemacherin Katrin Rothe – selbst ein Klupp-Opfer …“
Diese nicht mehr der zulässigen Meinungsfreiheit zuzuordnenden diffamierenden
Schmähungen können ferner auch nicht damit gerechtfertigt werden, dass sie möglicherweise einen wahren Tatsachenkern hätten.

Wie bitte? „Diffamierende Schmähung“, obwohl den Tatsachen entsprechend? Ah ja…
 

Sie schreiben weiter:

So handelt es sich beispielsweise bei der Filmemacherin Katrin Rothe nämlich in keiner Weise um ein „Klupp-Opfer“. Vielmehr ist das Gegenteil der Fall…

Hä???

…da diese Frau von unserem Mandanten eine Auszugsprämie von insgesamt 50.000,00 EUR erhalten hat, die somit weit über der in Berlin üblichen Prämie von durchschnittlich ca. 10.000,00 EUR liegt. Sie insofern als ein Opfer darzustellen verkehrt nicht nur Ursache und Wirkung, sondern dient ganz offensichtlich einzig und alleine dem Zweck, unseren Mandanten möglichst
öffentlichkeitswirksam durch die Verbreitung unwahrer und diffamierender Äußerungen an den Pranger zu stellen.

Ich weiß ja nicht, verehrter Herr Moser, wo man sowas lernt.

Meines Wissens nach kehrt sich selbst in der Scharia das Verhältnis von Verursacher und Opfer nicht um, wenn der Verursacher des Unbills eine gewisse Summe auf den Tisch legt. Dort kann sich der Verursacher bloß freikaufen, mehr nicht. Sie aber gehen mit Ihrer bemerkenswerten Darlegung ja noch einen Riesenschritt weiter!
 
Bei Ihrem schwindelerregenden Sturm auf die hiesige Rechtsordnung vergaßen Sie allerdings, ein nicht ganz unwichtiges Detail zu erwähnen. Nämlich: Frau Rothe hatte keinesfalls Geld – in welcher Höhe auch immer – gefordert. Die Zahlung der Summe ging auf einen Vergleichsvorschlag des mit der Sache befassten Richters zurück.

Hätte Frau Rothe den Vergleich abgelehnt, wäre für sie der Horror – der in dem Ihnen wohlbekannten Film „Betongold“ beklemmend deutlich wurde – weitergegangen. Nichts wäre Frau Rothe wohl lieber gewesen, als in ihrem damaligen, von ihr seit langer Zeit bewohnten Zuhause bleiben zu können – unbehelligt von den Aktivitäten, die mit dem Namen Sascha Klupp verbunden waren.

 

Sie fahren fort:

Insofern legen die von Ihnen verwendeten Begriffe durchweg auf Seiten der Rezipienten den zwingenden Schluss nahe, als weiche unser Mandant selbst vor unmittelbarer physischer Gewalt gegenüber den Mietern nicht zurück, worin darüber hinaus auch noch der Vorwurf strafbaren Verhaltens und ein Verstoß gegen die zu seinen Gunsten streitende Unschuldsvermutung begründet liegt, obgleich die Voraussetzungen einer zulässigen Verdachtsberichterstattung in keinerlei Weise erfüllt sind. Richtig ist hingegen, dass unser Mandant zu keinem Zeitpunkt in irgendeiner Weise Kontakt zu den Bewohnern des streitgegenständlichen Hauses hatte, da die Kommunikation mit diesen einzig und alleine in den Aufgaben- und Verantwortungsbereich der Hausverwaltung fällt.

Kennen Sie die fiktive Hörfunksendung „Sie fragen nicht – wir antworten trotzdem“? In genau die fühle ich mich nach dem Genuss Ihrer Worte nun versetzt.

Denn weder habe ich von „unmittelbarer physischer Gewalt gegenüber den Mietern“ geschrieben, noch ist bei mir von einem „Vorwurf strafbaren Verhaltens“ zu lesen. Auch kann ich im Artikel nirgendwo die Behauptung finden, Herr Klupp hätte persönlich „Kontakt zu den Bewohnern des streitgegenständlichen Hauses“ gehabt.

So.

Und obwohl ich also derartiges nicht behauptet habe, soll ich nun kostenpflichtig versichern, das nie gesagte nicht zu wiederholen? Also wissense..

Phantasie, Herr Moser, ist ja eine feine Sache. Aber man sollte auch lernen, sie zuweilen im Zaum zu halten.

 

Gleiches gilt übrigens auch für den nächsten Punkt Ihrer Philippika:

Weiterhin handelt es sich bei den Äußerungen, durch welche Sie unserem Mandanten die Beschäftigung von „Schwarzarbeitern“ unterstellen, (…) um unzutreffende und zudem diffamierende Tatsachenbehauptungen, die nicht gerechtfertigt werden können. Richtig ist, dass diese Behauptung, wonach osteuropäische Schwarzarbeitskräfte kurz vor einer Kontrolle der Baustelle angeblich abgezogen worden seien, völlig aus der Luft gegriffen ist und durch keinerlei belastbare Tatsachen untermauert werden kann.

Wo?

Wo bitte??

Wo bitte haben Sie bei mir die Behauptung gelesen, Sascha Klupp hätte Schwarzarbeiter beschäftigt, die kurz vor einer Kontrolle abgezogen wurden???
 
Es gab einen Einsatz des Zolls und einer der anwesenden Beamten hatte mir den Grund des Einsatzes genannt. Das habe ich berichtet. Nicht mehr und nicht weniger. Hätte ich es Ihrer Meinung nach verschweigen sollen?

Weiterhin unwahr und somit unzulässig ist die Äußerung, wonach der Vorbesitzer „schon mal beträchtlichen Leerstand produziert“ hätte.

Moment mal. Vertreten Sie nun auch noch den Vorbesitzer – oder ist das auch nur so ein… Tagtraum von Ihnen?

Zum einen bezieht sich diese Äußerung auch unmittelbar auf unseren Mandanten, …

Nein, wie unmissverständlich zu lesen ist, bezieht sie sich ausschließlich auf den Vorbesitzer.

…da sie auf Seiten der Leser den zwingenden Schluss nahelegt, unserem Mandanten wäre gleichermaßen ein entsprechendes Verhalten vorzuwerfen bzw. er hätte sozusagen nahtlos an die vermeintlichen Machenschaften seines Vorbesitzers angeknüpft. Dies ist jedoch wiederum vollständig aus der Luft gegriffen, da auch der Vorbesitzer mitnichten einenLeerstand produziert hat. Vielmehr trifft es zu, dass der Vorbesitzer aus völlig nachvollziehbaren Gründen (bzw. aufgrund der erheblichen Mangelhaftigkeit der Bausubstanz des Hauses) lediglich beim Auszug von Mietparteien keine sofortige Neuvermietung vorgenommen hat. Der Grund hierfür war jedoch lediglich, dass vor der Neuvermietung eine Instandsetzung erfolgen sollte.

Ich versuche mal zusammenzufassen: Sie verteidigen eine (juristische oder natürliche) Person, für die Sie augenscheinlich keine Vertretungsvollmacht vorweisen können und erfinden dazu die Behauptung, ich hätte dargelegt, Ihr Mandant hätte ebenso gehandelt, wie der Vorbesitzer… – oder wie?
 
 
Desweiteren monieren Sie folgende Textpassage

„Klupps Spezialität: Während der Sanierung eines von ihm erworbenen Hauses so viel Mieter wie nur irgend möglich herauszudrängen, um die sanierten Wohnungen zu Höchstpreisen losschlagen zu können.

 
Dummerweise unterschlagen Sie dabei den anschließenden, nicht ganz unwesentlichen Satz, der da lautet:

„Wie das im Einzelnen funktioniert, hatte Filmemacherin Katrin Rothe – selbst ein Klupp-Opfer – in ihrem mit einem Grimme-Preis ausgezeichneten Streifen “Betongold” dokumentiert.“

 

Stattdessen geben Sie zum Besten:

Bei den von Ihnen zu Unrecht unterstellten Verhaltensweisen handelt es sich erwiesenermaßen weder um die Spezialität unseres Mandanten, noch entsprechen diese seiner Motivation. Erwiesenermaßen durch Fakten belegt und somit zutreffend ist vielmehr, dass unser Mandant im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages mit der Mieterberatung Prenzlauer Berg und dem Land Berlin in anderen von ihm betreuten Projekten eine ganze Reihe sozialverträglicher Mietverträge abgeschlossen hat (z.B. in dem Objekt in der Gleimstraße), was eindeutig gegen Ihre mehr als einseitige und falsche Darstellung spricht.

Mal davon abgesehen, dass „mehr als einseitig“ ja nur zwei-, drei- oder vielseitig bedeuten kann… – während seines Besuches bei den Mietern der Wisbyer Straße 6 erklärte der stellvertretende Bezirksbürgermeister von Pankow und Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung Jens-Holger Kirchner, mit „diesem Eigentümer“, mache es „keinen Sinn“, einen öffentlich-rechtlichen Vertrag abzuschließen.

Diese Einschätzung basiert offensichtlich auf den Erfahrungen, die das Bezirksamt mit Herrn Klupp in der Gleimstraße 52 gemacht hat.

 

Sie fordern mich auf, es

zu unterlassen, die im Folgenden dargestellte und den Unterlassungsgläubiger abbildende Fotografie zu veröffentlichen und/oder veröffentlichen zu lassen

Es sei daran erinnert, dass es sich bei Herrn Klupp – ausweislich der zahlreichen Medienberichte über ihn und seine Tätigkeit – um eine zeitweise Person des öffentlichen Interesses handelt. Als solche hat er die Veröffentlichung eines Bildes von sich hinzunehmen. Erst recht, wenn er sich selbst vielfach für die Presse ablichten lässt – wie man z.B. hier und hier erkennen kann (weitere Beispiele aus den Printmedien liefere ich Ihnen gern).

Das Foto entstand übrigens am 7. Juni 2012 auf einer Sitzung des BVV-Ausschusses für Stadtentwicklung. Dort ist es guter Brauch, dass der Ausschussvorsitzende vor Erteilung einer von Medienvertretern erbetenen Fotoerlaubnis die anwesenden Gäste fragt, ob jemand etwas dagegen hat, fotografiert zu werden. Herr Klupp hatte keinen Einspruch erhoben. Es liegt also ein unter Zeugen zustande gekommenes stillschweigendes Einverständnis Ihres Mandanten vor.

 

So, und nun wird’s nochmal richtig wüst.
 
Sie stoßen sich an folgenden Passagen :

„Hätte sich zum Zeitpunkt der Abwürfe ein Mieter auf dem Weg zur Mülltonne befunden – es wäre eine weitere Wohnung frei geworden… “

und

Die Wassermassen bahnten sich fast ungehindert den Weg in eine darunterliegende bewohnte(!) Wohnung, die – Zufälle gibt’s – ausgerechnet einer Mieterin gehört, die ihr Zuhause einst auf eigene Kosten und mit Hilfe eines KfW-Kredites selbst saniert hatte – und weder ausziehen, noch eine Modernisierungsvereinbarung unterschreiben will. “

sowie

„ . .. Was das Sicherheitsgefühl weiter sinken lässt. Nicht zu Unrecht, denn im Klupp-Haus Gleimstraße 52 wurde September aus diesem Grund ein Brandanschlag erst möglich – der – auch dies offenbar ein purer Zufall – an der Wohnungstür des den hartnäckigsten Kontrahenten des Gleim-52-Eigentümers Sascha Klupp verübt wurde – und der bis heute nicht aufgeklärt wurde.
 
Und schreiben dazu:

…wie bereits in Ziffer 1 angesprochen wurde – um Eindruckserweckungen, die beim jeweiligen Rezipienten die zwingende Schlussfolgerung nahelegen, unser Mandant schrecke sogar nicht davor zurück, Mietern Bretter auf den Kopf werfen oder deren Wohnungen in Brand stecken zu lassen. Dass hierin der Vorwurf erheblicher Kapitalstraftaten, bis hin zum versuchten Mord, begründet liegt, braucht an dieser Stelle nicht weiter erörtert zu werden.

Also wüsste ich nicht, dass es sich bei der Kanzlei IRLEMOSER um ein hochseriöses Unternehmen handelt – ich würde doch glatt Manipulation vermuten.

Denn im letzten Absatz wird der Eindruck erweckt, als würde dort am Beginn ein eigenständiger Satz stehen (Das „Was“ wird bei Ihnen mit einem Großbuchstaben… ähm… „zitiert“)

irle

 

Das ist aber nur der Rest eines Satzes. Im Original sieht das Ganze tatsächlich so aus:

zitat
 
Das wirkt doch schon ein bisschen anders, als die von Ihnen fehlerhaft dargestellte Version, gelle?

 

Zur Sache selbst.

Dass der Bauherr für die Sicherheit auf seiner Baustelle die Verantwortung trägt, dürfte Ihnen doch schon mal zu Ohren gekommen sein – oder?
Und dass es leicht zu einem tödlichen Unfall kommen kann, wenn derart verantwortungslos gehandelt wird, wie in dem geschilderten Fall, sollte wohl auch nicht von der Hand zu weisen sein.
 
Soweit, so schlecht.
 
Für solch blutrünstige Assoziationen, wie Sie sie jedoch in Ihrem Schreiben entwickeln, kann es nach menschlichem Ermessen eigentlich nur zwei Ursachen geben: Entweder Sie verfügen ganz spezielle Erkenntnisse, die solche Bilder in einem hervorrufen – oder aber Ihre Phantasie ist so überdimensioniert… – tja.

Im ersten Fall wäre es ratsam, sich den zuständigen Behörden anzuvertrauen.

Sollten Ihre Mord- und Totschlags-Visionen jedoch jeglicher realen Grundlage entbehren, möchte ich Sie herzlich darum bitten, sie künftig für sich zu behalten.
Der Ruf Ihres Mandanten Sascha Klupp ist eh schon arg lädiert, da sollte man bitteschön nicht noch irgendwelche Horrorphantasien über ihn in die Welt setzen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Olaf Kampmann
 

PS: Selbstverständlich mache ich von Ihrem Angebot, die mir übersandte „Strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung“ zu unterzeichnen, keinen Gebrauch. ODK

 

 

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5 Kommentare zu “Eine Absage an den Rechtsanwalt von Sascha Klupp”

  1. klaus remus

    Jun 02. 2014

    es ist ausgesprochen heiter, feststellen zu können, dass einige verteter der anwaltlichen zunft mit solcher arroganz zu werke gehen, dass sie schliesslich über ihre eigenen worthülsen stolpern. wir haben in der kopenhagener str. 46 mit der kanzlei steinpilz ähnliche erfahrungen.

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  3. Max

    Jun 03. 2014

    Vielen Dank, für diesen wunderbaren Artikel.
    Menschen wie Herrn Klupp und solchen, die sich für ihn hergeben, gehört dringend Einhalt geboten. Da das ohnehin meist nicht legal möglich ist, sollte man jedenfalls die Scheiße die sie bauen laut und in Großbuchstaben verkünden und sich von so einem Sermon wie dem dieses Rechtsanwalts nicht einschüchtern lassen.

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  4. Ralf Engelke

    Jul 01. 2014

    Ich bin jetzt erst auf diesen Artikel gestoßen weil ich nach dem Städtebaulicher Vertrag zum Mauerpark gesucht habe. Dies ist ja auch ein Meisterwerk der Politik. Und wir Bürger werden verschaukelt, verspottet. z.B.Was sind schon 1,2 Milliarden erneute Kosten für den neuen Flughafen BB nach den Medienberichten vom 30.6.2014. Brauchen wir nicht angeblich neue Sozialwohnungen? Wir haben aber kein Geld? Wunderbar dieser Artikel hätte ein Journalistischen Preis verdien. Sie sorgen für Klarheit und orden die Dinge wie sie wirklich sind. Das schöne ist, sie haben auch spaß bei ihrer Arbeit. Ich sage ja Leute macht das was euch spaß macht Weiterso Ralf Engelke Aktivist von der Mauerpark-Allianz

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