Denkmal Thälmannpark

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„…dass dem Ernst-Thälmann-Park eine herausragende Bedeutung innerhalb der Stadt(bau)ge-
schichte Berlins zukommt. Er bringt in hohem Maß die städtebauliche, architektonische und politische Dimension des Wohnungsbaus der 1980er Jahre in Übereinstimmung und besitzt dank seines bauzeitlichen Erhaltungszustandes eine inzwischen einzigartige Aussagekraft über die Wohnbedingungen in einer sozialistischen Mustersiedlung der späten DDR.“

Das ist die Kernaussage der Dokumentation (siehe Download unten), die die Denkmalwürdigkeit des Wohnensembles Ernst-Thälmann-Park und damit dessen Aufnahme in die Landesdenkmalliste begründet.

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Das geschützte Gebiet (siehe Karte) umfasst sämtliche Wohnbauten aus den 1980er Jahren, die Schwimmhalle, das Kulturareal, und den Platz mit dem Ernst-Thälmann-Denkmal an der Greifswalder Straße.
Nicht mit einbezogen in den Denkmalschutzbereich wurden der Hockeyplatz an der Danziger Straße, der ehemalige Güterbahnhof Greifswalder Straße und die Parkplätze an der Lilli-Henoch-Straße.

Die Eine Sprecherin der Senatsverwaltung für Stadtentwick.
lung und Umwelt erklärte gegenüber der Prenzlberger Stimme zwar, dass zur Zeit noch das Unterschutzstel-
lungsverfahren laufe – doch ein solches förmliches Verfahren gibt es in Berlin nicht. Es erfolgt lediglich eine Information an die Eigentümer. Das sind in diesem Fall das Land Berlin selbst (in Gestalt des Bezirks Pankow), die landeseigene Wohnungs-
baugesellschaft GEWOBAG sowie die Wohnungsbauge-
nossenschaft „Zentrum“.
 

Anerkennung als Denkmal wird Folgen für die für Gebietsentwicklung haben

Der Thälmannpark ist dezeit Gegenstand einer vom Bezirksamt initiierten „Voruntersuchung zur Beurteilung der städtebaulichen Situation und der Entwicklungspotenziale“.

Ex-Güterbahnhof: Größere Chancen für Grünfläche?

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Darüber, wie sich das Wohngebiet künftig entwickeln soll, gibt es zwischen den Vertretern der Anwohner und dem Bezirks unterschiedliche Aufassungen. Hauptstreitpunkt ist die mögliche Bebauung des ehemaligen Güterbahnhofs mit absehbar höherpreisigen Wohnungen.
Während die Anwohner-Initiative Ernst-Thälmann-Park eine solche Bebauung ablehnt, wird seitens des Bezirksamtes die Ausweisung des bisher ohne Baurecht versehenen Geländes als Wohnungsbau-Potenzialfläche favorisiert.
Die Einrichtung des Denkmalschutzes für den Ernst-Thälmann-Park dürfte die Stellung der Bebauungsgegner stärken.
Zwar befindet sich das Güterbahnhofsgelände außerhalb der „Schutzzone“, doch das Berliner Denkmalschutz-
gesetz
untersagt ausdrücklich die Errichtung oder Änderung baulicher Anlagen in unmittelbarer Umgebung eines Denkmals, soweit sie für dessen Erscheinungsbild von prägender Bedeutung ist.

 

Im April wird öffentlich erörtet

Die nächste Gelegenheit zu einer öffentlichen Diskussion über die Zukunft des Thälmannparks gibt es auf einer „Erörterungsveranstaltung“ am 9. April. Dann wird neben der Auswertung der öffentlichen Auslegung des „Zwischenergebnisses“ der Voruntersuchung und der dann endlich vorliegenden Stellungnahme der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt wohl auch über die Frage diskutiert werden, welche Folgen der Denkmalstatus für das Wohngebiet denn nun konkret haben wird.

 

Download

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