Oberverwaltungsgericht erneut gegen Kollwitz-42-Anbau

Kollwitz42Die Baugenehmigung für die umstrittenen Hinterhofbebauung in der Kollwitzstraße 42 ist rechtswidrig ergangen. Das stellte das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg in einem am Mittwoch ergangnenen Urteil fest.
Gegen den Bau geklagt hatte ein Miteigentümer und Bewohner des Nachbarhauses Kollwitzstraße 40. Der hatte im Jahr 2010 erstaunt feststellen müssen, wie nur einen knappen Meter neben seinem Balkon die Brandwand des neuen Seitenflügels hochgezogen wurde.
Der Anwalt des so in seiner Wohnqualität Beeinträchtigten hatte daraufhin bwim Bezirksamt Widerspruch gegen die Baugenehmigung eingelegt und beim Verwaltungsgericht einen Eilantrag gestellt, um einen Weiterbau zu verhindern.

Abstand nicht mal einen Meter

Abstand nicht mal einen Meter

Das Verwaltungsgericht hatte den Antrag jedoch abgelehnt. Das daraufhin angerufene Oberverwaltungsgericht gab dem Willen des Nachbarn statt und verhängte einen Baustopp.
In einer für eine Einstweilige Verfügung äußerst umfangreichen Begründung stellteder 10. Senat des OVG bereits damals fest, dass die Baugenehmigung rechtswidrig erteilt worden sei.

Als der Rechtsstreit dann in der Hauptsache ausgetragen wurde, ereilte den Kläger in der ersten Instanz wiederum eine Niederlage.
Nun war es erneut das Oberverwaltungsgericht, dass das Verwaltungsgericht korrigierte und die Baugenehmigung endgültig aufhob.

Als Begründung führte das Gericht an, dass das Bauvorhaben ohne den erforderlichen Abstand an der Grundstücksgrenze errichtet werden sollte. Dies verstoße gegen die dem Schutz des Nachbarn dienende Abstandsflächenregelung in der Berliner Bauordnung.

Eine Grenzbebauung ist nur zulässig, wenn sie sich hinsichtlich der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Umgebung im südlichen Teil des Straßenviertels einfügt. Das hat das Oberverwaltungsgericht verneint. Es geht davon aus, dass die Freifläche im Blockinnenbereich planvoll entstanden ist und deshalb hinter den Vorderhäusern eine sog. faktische Baugrenze besteht, die eine Bebauung auf der Freifläche ausschließt.

Die Revision zum Bundesverwaltungsgericht wurde nicht zugelassen.

 

Weitere Artikel zum Thema:

Kollwitz 42: Verwaltungsgericht vs. Oberverwaltungsgericht

Das Gericht als Stadtplaner

 

 



8 Kommentare zu “Oberverwaltungsgericht erneut gegen Kollwitz-42-Anbau”

  1. Dude

    März 14. 2013

    Mich würde interessieren, was Klaus Mindrup dazu sagt.

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    • heiner funken

      März 14. 2013

      was mindrup sagen würde?
      das selbe wie sie und ich auch. ich war`s nicht!
      die baugenehmigung wurde nicht von mindrup erteilt. baugenehmigungen werden, nur in den seltensten fällen parlamentarisch verhandelt und mindrup war und ist parlamentarier und nicht stadtrat oder verwaltungsangestellter/ beamter.

      vermutlich ist mindrup von jetzt an, an jedem sack reis in hongkong schuld.

      hauptsache mindrup kommt in den kommentaren der prenzlberger stimme vor und weder mindrup noch die prenzlberger stimme kann sich dagegen schützen!

      klarer fall von asymmetrischer auseinanderstzung und hat mit dem kollwitz-42-anbau gar nichts zu tun.

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      • Dude

        März 14. 2013

        Ich finde, Herr Mindrup sollte sich zur Sache lieber selber äußern.

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  2. Observer

    März 14. 2013

    Interessanter wären andere Antworten:

    Wieso hat Herr Kampmann es zugelassen dass der Kommentarbereich der Prezlberger Stimme über Wochen für Mobbing und Rufmord missbraucht wurde ohne dass er einschritt und wieso stimmt er jetzt sogar im redaktionellen Teil ins Mobbing mit ein?

    Das Internet ist kein rechtsfreier Raum, §§185ff StGB gelten auch für die Prenzlberger Stimme.

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    • von ODK

      März 14. 2013

      @ Observer:
      1. Der Rahmen, in dem Postings von mir nicht beanstandet werden, ist im nun veröffentlichten Schreiben an Herrn Mindrup nachzulesen.

      2. Wie dort ebenfalls nachzulesen ist, war ich weder in der Lage, die Behauptungen der Leser, noch die Darlegungen von Herrn Mindrup zu verifizieren.
      Eine Forderung, jegliches Leserposting auf seinen Wahrheitsgehalt zu prüfen, ist schlicht nicht erfüllbar und müsste zwangsläufig zur völligen Schließung der Kommentarfunktion führen. Möglich, dass dies durchaus im Sinne einiger ist…

      3. Inwieweit es sich tatsächlich um „Mobbing“ und „Rufmord“ handelt, wird ein Gericht in der Verhandlung zur Hauptsache herausfinden müssen. Bisher sind auch „Mobbing“ und „Rufmord“ nur unbewiesene Behauptungen.
      Darüber hinaus: Herr Mindrup hatte – und hat! – jederzeit die Möglichkeit, seine Sicht der Dinge auch in einem eigenen Artikel darzulegen. In anderen Zusammenhängen hatte er bereits davon Gebrauch gemacht. Wenn er es in diesem Fall nicht tut, ist das nicht mir anzulasten.

      4. Der „rechtsfreie Raum…“ – ach ja.
      Das Kammergericht Berlin hatte bereits in einem analog gelagerten Fall geurteilt, dass sogar Zitate mit erwiesen wahrheitswidrigen Schmähungen Dritter veröffentlicht werden dürfen (und im hiesigen Fall ist noch nichts erwiesen – denn das wird, siehe Punkt 3, erst noch gerichtlich zu klären sein), wenn sich der presserechtlich Verantwortliche diese Zitate nicht zu Eigen macht.
      Das Bundesverfassungsgericht hatte dieses Urteil später bestätigt.

      Insofern ist Ihnen zuzustimmen: Auch „das Internet“ ist kein rechtsfreier Raum, in dem irgend ein Politiker – sich offenbar am längeren Hebel wähnend – aus eigener Hoheit entscheiden kann, was zensiert wird und was nicht.

      4. Ich kann nicht erkennen, dass ich „im redaktionellen Teil ins Mobbing“ mit einstimme.

      Um es mal in aller Klarheit zu sagen: Ich lasse mich von niemand betatschen – auch von einem Herrn Mindrup nicht.
      Wenn der Herr Bundestagskandidat sich nicht in der Gewalt hat, und sich auf mein (wievieltes eigentlich?) Angebot zu einem sachlichen Gespräch dermaßen gehen lässt, dann mag man es mir bitteschön nachsehen, dass ich ihn nicht unvermittelt zurückbefingere, sondern mit meiner – zugegeben etwas ironischen – Art auf diesen gravierenden Fall fehlender Kinderstube reagiere.

      Mit besten Grüßen nach nebenan

      ODK

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      • Observer

        März 15. 2013

        Sehr geehrter Herr Kampmann,

        ich muss zugeben, ich bin angesichts ihrer doch sehr verzerrten Wahrnehmung der Realität entsetzt und habe längere Zeit überlegt ob ich Ihnen überhaupt antworte. Mir scheint fraglich ob sie für Argumente und Fakten in irgend einer Art und Weise empfänglich sind.

        Die Rechtslage jedenfalls ist entgegen Ihren Ausführungen eindeutig. Sie sind letztendlich für alles verantwortlich was in der Prenzlberger Stimme veröffentlich wird. Dies gilt auch für Leserkommentare und ähnliches sobald sie von ihnen Kenntnis erlangen. In den letzten Wochen wurde in Ihrem Verantwortungsbereich systematisch Rufmord betrieben. Straftatbestände nach § 186 (Üble Nachrede), eventuell sogar nach § 187 (Verleumdung) waren wie ich selbst wahrgenommen habe mehrfach erfüllt, beides keine „Kavaliersdelikte“, sondern mit Freiheitsstrafen von bis zu zwei beziehungsweise bis zu fünf Jahren belegt. Wahrscheinlich habe ich nicht alle Kommentare gelesen, aber auf mich erweckte das Ganze den Eindruck als würde hier nur eine Person agieren die sich hinter mehreren Identitäten versteckt. Eventuell kann Dude dazu ja näheres ausführen. Ihre Behauptung, bei Ihnen hätten sich Mitglieder der SPD Pankow ausgetobt halte ich deshalb für reichlich zweifelhaft. Ich würde eher vermuten dass der Mobber entweder ein Individuum aus der Spezies Internet-Troll ist oder zum Fußvolk einer der anderen Parteien gehört.

        Das Schauspiel das sich in der Prenzlberger Stimme abgespielt hat war um einen von Ihnen verwendeten Begriff aufzugreifen „ekelhaft“. Und mindestens genauso „ekelhaft“ war dass Sie nicht Ihrer Verantwortung nachgekommen sind, die Schmähungen unmittelbar nach Kenntnisnahme zu löschen. Stattdessen haben Sie versucht, auch noch von dieser Rufmordkampagne zu profitieren und sich auf Herrn Mindrups Kosten zu profilieren. Dazu haben Sie Sie die Verantwortlichkeiten in ihr Gegenteil verkehrt. Nicht Herr Mindrup muss sich bei Ihnen dafür rechtfertigen dass er in Ihrem Verantwortungsbereich diffamiert wurde ohne dass Sie wie es Ihre Pflicht wäre eingeschritten sind, Sie selbst sind ihrer Verantwortung als Betreiber Iher Website nicht nachgekommen. Sie lassen es zu dass auf der Ehre eines anderen Menschen herumgetrampelt wird, wenn dieser Ihnen aber berechtigterweise mit deutlichen Worten klarmacht was er von diesem Verhalten hält fühlen Sie sich „angepampt“. Ein mit Ihren eigenen Worten ausgedrückt „ekalhaftes“ Verhalten das Sie hier an den Tag legen.

        Was den rechtlichen Aspekt der Auseinandersetzung angeht so waren Sie verpflichtet bereits aus eigenem Antrieb die verleumderischen Kommentare unmittelbar nach Kenntnisnahme zu löschen. Dem sind sie wohl nicht nachgekommen. Statt nun direkt vor Gericht zu ziehen hat Herr Mindrup Sie wie man bei Ihnen nachlesen kann sogar zunächst schriftlich aufgefordert, die Verleumdungen zu löschen. Statt endlich ihrer Verantwortung nachzukommen weigerten Sie sich und erwarteten sogar dass Herr Mindrup samt Kreisvorsitzendem und Mitglied des Abgeordnetenhauses bei Ihnen antanzen und Ihnen Rechenschaft ablegen sollte. Dass der statt dessen einen Anwalt einschaltete und eine einstweilige Verfügung erwirkte war aus meiner Sicht die einzig richtige Konsequenz aus Ihrem Verhalten.

        Sollten Sie tatsächlich gegen die einstweilige Verfügung angehen, dann bitte ich Sie, den Termin vorab bekanntzugeben. Zwar ist meine Zeit knapp bemessen, aber die Verantstaltung verspricht unterhaltsamer als eine der Gerichtsshows im Privatfernsehen zu werden.

        Ich bin mir sicher, juristisch werden Sie am Ende der Verlierer der Auseinandersetzung sein. Menschlich sind Sie es bereits jetzt. Alles was sie bisher geschrieben haben ist in meinen Augen ein Beweis peinlicher Selbstüberschätzung.

        Abschließend möchte ich noch bemerken, wenn Sie Interesse daran haben wie es um die Bonität einer Person bestellt ist, wieso wenden Sie sich nicht an die Schufa statt hier zu spekulieren? Dort lebt man davon, solche Informationen zu verkaufen. Oder ist der Recherche-Etat etwa bereits ausgeschöpft?

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        • von ODK

          März 15. 2013

          Verehrter „Observer“,

          weil wir gerade über „verzerrte Wahrnehmung der Realität“ sprechen:
          „…und erwarteten sogar dass Herr Mindrup samt Kreisvorsitzenden und Mitglied des Abgeordnetenhauses bei Ihnen antanzen und Ihnen Rechenschaft ablegen sollte… ,“

          Wo, bitteschön, haben Sie das gelesen? Bei mir jedenfalls nicht.

          Richtig ist: Ich habe – wie man das in Konfliktfällen wohl machen sollte – Herrn Mindrup ein Gespräch angeboten. Und weil es ja sein könnte, dass er in dieser Sache mit mir nicht unter vier Augen reden möchte, stellte ich ihm anheim, so er es für nötig hielte, zwei weitere Personen seines Vertrauens am Gespräch teilnehmen zu lassen.
          Das wäre dann ein Gesprächsparteien-Verhältnis von 3:1 zugunsten von Herrn Mindrup gewesen. Ich denke fairer kann ein solches Angebot kaum noch sein.

          Dass ich in diesem Zusammenhang die Herren Götz und Schneider nannte, hatte nicht mit meiner (da stimme ich Ihnen vollkommen zu) nicht vorhandenen Wichtigkeit zu tun, sondern mit der Bedeutung, die Herr Mindrup in seiner Eigenschaft als Bezirksverordneter und SPD-Bundestagskandidat des Wahlkreises Pankow nun einmal besitzt.
          Wen hätte ich denn Ihrer Meinung nach sonst vorschlagen sollen – Tante Erna aus Neukölln und Kellner Erwin aus’m „Blauen Affen“?

          Weil wir gerade über „verzerrte Wahrnehmung der Realität“ sprechen:
          „…Ihnen aber berechtigterweise mit deutlichen Worten klarmacht was er von diesem Verhalten hält fühlen Sie sich ‚angepampt‘.“

          Wo, bitteschön, haben Sie das gelesen? Bei mir jedenfalls nicht.

          Richtig ist: Klaus Mindrups Eruptionen beeindrucken mich nicht – sie belustigen mich. Was im übrigen an meinem Artikel leicht zu erkennen sein sollte…

          Unabhängig davon ist die Grenze aber da überschritten, wo die „deutlichen Worte“, mit denen er auf ein auf Schlichtung und Deeskalation ausgerichtetes Gesprächsangebot reagiert, in nonverbale, in körperliche Angriffe übergehen.

          In den vergangenen zweieinhalb Jahren mehr als einmal beobachtet: KM schiebt sich hochroten Kopfes an seinen „Gegner“ (der nicht selten ein „Parteifreund“ ist) heran, den Intimkreis, den jeder Mensch um sich herum benötigt, missachtend, quasi einen Körperkontakt herstellend, sein Gesicht nur wenige Zentimeter vom Kopf seines Gegenübers entfernt. Dann losdonnern. Der so Beglückte, der nicht nur das Geschrei in den Ohren, sondern auch den mindrupschen Brüll-Odem im Gesicht verspürt, weicht instinktiv ein paar Zentimeter zurück, und verschafft dem Tobenden so unversehens die Möglichkeit, wild mit den Armen vor und über seinem Opfer zu fuchteln – um dann in unregelmäßigen Abständen einen ausgestreckten Zeigefinger auf Schulter, Schlüsselbein oder Brust seines Gegenüber niedersausen zu lassen.
          Psychologisch ein äußerst probates Mittel, um jemand kleinzumachen, innerlich zu verletzen und ihm für den Moment des Angriffs seiner Würde zu berauben.
          Dumm nur für Herrn M., dass ein solches Affentheater bei mir nicht verfängt.

          Weil wir gerade über „verzerrte Wahrnehmung der Realität“ sprechen:
          „…ein mit Ihren eigenen Worten ausgedrückt „ekelhaftes“ Verhalten das Sie hier an den Tag legen.“

          Wo, bitteschön, haben Sie das gelesen? Ich meine: Dass dies meine eigenen Worte wären?

          Mal davon abgesehen, dass es nur e i n Wort ist – es ist nicht meines, es ist (an den benutzten Anführungszeichen übrigens leicht zu erkennen) ein Zitat. Und zwar entnommen aus dem mir bis auf zehn Zentimeter nahe gekommenen Mund des Herrn Mindrup.

          Weil wir gerade über „verzerrte Wahrnehmung der Realität“ sprechen:
          „Ihre Behauptung, bei Ihnen hätten sich Mitglieder der SPD Pankow ausgetobt …“

          Wo, bitteschön, haben Sie das gelesen? Bei mir jedenfalls nicht.

          Richtig ist: Nichts dergleichen habe ich „behauptet“. Ich habe es lediglich vermutet. Was einen großen Unterschied macht.
          Und woher sollte ich das auch wissen. Jene User sind allesamt mit einem Pseudonym und einer unidentifizierbaren „Trash-E-mail-Adresse“ aufgelaufen – genauso, wie Sie es ja hier auch tun. Auch bei Ihnen weiß ich nicht, wer Sie sind und woher Sie kommen…

          Weil wir gerade über „verzerrte Wahrnehmung der Realität“ sprechen:
          „…dass auf der Ehre eines anderen Menschen herumgetrampelt wird …“

          Wo, bitteschön, haben Sie das… – Stopp, nein.

          Nicht jede unterschiedliche Wahrnehmung ein und derselben Tatsache muss auf einer Verzerrung beruhen. Manchmal sind es nur unterschiedliche Grundhaltungen, die die Wahrnehmungen variieren lassen.

          Wenn jemandem wahrheitsfern unterstellt wird, er hätte betrogen, vergewaltigt oder gar gemordet, dann „trampelt“ man in der Tat auf der Ehre eines Menschen herum. Denn betrügen, vergewaltigen oder morden sind ehrlose Taten. Wer solche Verbrechen begeht, hat seine Ehre verloren.

          Herrn Mindrup wurde nichts dergleichen unterstellt.

          Herrn Mindrup wurden wirtschaftliche oder finanzielle Probleme nachgesagt. Für Sie, verehrter Observer, bedeutet aber auch dies, dass auf der Ehre des Herrn M. „herumgetrampelt“ wird.

          Wenn also die möglicherweise wahrheitswidrige Behauptung derartiger Schwierigkeiten eine Ehrabschneidung beziehungsweise ein „Herumtrampeln“ auf der Ehre bedeutet – dann heißt das ja nichts anderes, als dass die Tatsache finanzieller Probleme einen Menschen real ehrlos macht.

          Also: Geldbesitz gleich Ehrbesitz.

          Oder: Wirtschaftlich erfolgreich = ehrbar, wirtschaftlich erfolglos = ehrlos.

          Der SPD-Bundestagskandidat sieht das offenbar genauso, wie seine Reaktionen ja belegen.

          Ein bemerkenswertes Menschenbild für einen „linken“ Sozialdemokraten, für den sich Herr Mindrup ja ausgibt.

          Man darf gespannt sein, wie der Bundestagskandidat jener Partei, zu deren traditioneller Klientel die wirtschaftlich schwachen Bürger zählen, all den Hartz-IV-Empfängern, den „Aufstockern“, jenen Freiberuflern, die am Rande des Existenzminimum herumkrepeln; wie er all den Ver- und Überschuldeten, den Mindestrentenempfängern und Transferleistungsbegünstigten, die es außerhalb des reichen Prenzlauer Berg auch in Pankow noch recht zahlreich gibt – wie er all jenen Menschen ihr „ehrloses“ Leben erklären wird.

          Man sollte ihn dazu befragen: Auf Abgeordnetenwatch, bei Wählerforen und auf Wahlversammlungen, im Straßenwahlkampf… – überall!

          Ich schreibe es ungern, denn die Prenzlberger Stimme gibt normalerweise keine Wahlempfehlungen ab: Aber ein Kandidat mit einem solchen – nach meinem Dafürhalten inhumanen – Menschenbild und Ehrbegriff, ist für mich nicht wählbar.

          Ansonsten… – war noch was? Ach ja:

          „…wieso wenden Sie sich nicht an die Schufa statt hier zu spekulieren? Dort lebt man davon, solche Informationen zu verkaufen. Oder ist der Recherche-Etat etwa bereits ausgeschöpft?“

          Verehrter „Observer“, der gesamte „Etat“ der Prenzlberger Stimme, soweit man ihn in Geld beziffert, beträgt 30 Euro.

          Im Jahr.

          Denn das ist genau der Preis, den ich für den Webspace bezahle.
          Ich weiß: Ähnlich gelagerte Webangebote verbrennen fünfstellige Summen im Jahr und sind wohl auch deshalb zum Teil zu einer Art verdeckten Finanzierung übergegangen (man nennt es auch: „Freundeskreis“…) .

          Das „Budget“ der Prenzlberger Stimme besteht aus einer anderen, wirklich harten Währung: Zeit. Und die ist leider nicht vermehrbar.

          Ganz offen: Es kotzt mich an.

          Es kotzt mich an, dass ich all jene Zeit, die gut in Prenzlberger Stimme und Spreefußball zu investieren wäre, nun für diesen Quatsch vergeuden muss!

          Denn normalerweise geht es mir am Ar… am A… am Allerwertesten vorbei, in welcher wirtschaftlichen oder finanziellen Situation sich der eine oder andere Kandidat befindet. Doch nun muss ich gezwungenermaßen diesen Dingen hinterhergraben – und der Tag hat nur vierzig Stunden.

          Oder waren es noch weniger?

          Egal…

          So dankbar ich ja nun für Ihren Schufa-Recherche-Hinweis auch sein müsste – dem nachzugehen wäre vergebliche Liebesmüh. Denn Herr Mindrup hatte ja die in seiner E-Mail an mich aufgestellte Behauptung, es gäbe keinen negativen Schufa-Eintrag, bei der Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung zur Erlangung der Einstweiligen Verfügung nicht aufrecht erhalten.

          Also musste ich in eine andere Richtung recherchieren.

          Und was soll ich Ihnen sagen… – ich bin fündig geworden: Es hat zumindest ein Insolvenzverfahren gegeben, das mit dem Namen von Klaus Mindrup in Verbindung steht. Und wie’s aussieht, ist es unser… – pardon! – Ihr Klaus Mindrup.

          Mit besten Grüßen nach nebenan

          Olaf Kampmann

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          • Hühner-Hugo

            März 21. 2013

            Wikipedia:
            Diskreditierung

            Als Diskreditierung (lat. dis „entzwei“, credere „vertrauen“) bezeichnet man das gezielte Untergraben des in eine Person oder Sache gesetzten Vertrauens in der Öffentlichkeit. Oftmals wird zum Erreichen der persönlichen Ziele das Mittel der Lüge benutzt.

            Mittel der Diskreditierung sind Verleumdung, Indiskretionen oder das Verbreiten von Gerüchten.

            In der Politik wird das Mittel der Diskreditierung verwendet, um Gegnern zu schaden, indem durch den Vertrauensverlust ihre Überzeugungskraft und (in Demokratien) ihre Aussichten auf Wahlerfolg gemindert oder sie zum Rücktritt gedrängt werden. Die politische Diskreditierung gehört zum Instrumentarium verschiedener Geheimdienste und wird insbesondere häufig in autoritär oder diktatorisch regierten Staaten eingesetzt (vgl. den Staatssicherheitsdienst der DDR).

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