Kollwitz 42: Verwaltungsgericht vs. Oberverwaltungsgericht

Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Rechtsstreit um den Hinterhofbau in der Kollwitzstraße 42 entschieden, die Klagen gegen die Erteilung der Baugenehmigung abzuweisen. Mit dieser Entscheidung stellt sich das Verwaltungsgericht gegen das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, das im November 2010 in einem einstweiligen Rechtsschutzverfahren einen Baustopp verhängt hatte, weil es die Erteilung der Baugenehmigung für rechtswidrig hielt.
Während das Bezirksamt davon ausging, dass die Hofbebauung sich nach Art und Nutzung in die vorhandene Baustruktur einordnet und daher zu genehmigen sei, sah das Oberverwaltungsgericht die Bebauung nicht im

Zusammenhang mit den Nachbargebäuden, sondern betrachtete die Fläche in einer Beziehung mit dem Grünzug am Wasserturm. Obwohl es seinerzeit nur um die einstweilige Verfügung eines Baustopps ging, hatte sich das OVG sehr ausführlich mit der Situation befasst. Zuvor hatte das Verwaltungsgericht den Antrag zurückgewiesen. Geklagt hatte ein Eigentümer des Nachbarhauses.

Bei der nunmehr ergangenen Entscheidung im Streit um die Rechtmäßigkeit der vom Bezirk erteilten Baugenehmigung sah das Verwaltungsgericht keinen Grünflächenzusammenhang.
Die Kläger gegen die Bebauung haben nun die Möglichkeit, beim Oberverwaltungsgericht Rechtsmittel einzulegen

 

 

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