Anklage gegen SPD-Abgeordneten Lehmann nicht zugelassen

Rainer Michael LehmannDas Amtsgericht Tiergarten hat die von der Staatsanwaltschaft Berlin erhobene Anklage gegen den Pankower SPD-Abgeordneten im Abgeordnetenhaus Rainer-Michael Lehmann wegen Betruges nicht zugelassen.

Lehmann war vorgeworfen worden, falsche Angaben über sein Einkommen gemacht zu haben, um so in den Genuss eines ungerechtfertigt hohen Dispokredits zu kommen.

Wie Gerichtspressesprecher Tobias Kaehne gegenüber der Prenzlberger Stimme erklärte, hat das Gericht seinen Nichteröffnungsbeschluss damit begründet, dass Lehmanns Darstellung nicht widerlegt werden konnte, dass die falschen Angaben, die durch einen Mitbeschuldigten getätigt wurden, ohne das Wissen des Politiker erfolgte. Somit wäre eine Verurteilung nicht zu erwarten gewesen.

Die Staatsanwaltschaft hatte darufhin gegen den Nichteröffnungsbeschluss Beschwerde eingelegt, die nun vom Landgericht Berlin zurückgewiesen wurde. Damit, so Kaehne weiter, sei das Verfahren gegen Rainer-Michael Lehmann beendet. Die Anklage gegen den Mitbeschuldigten sei hingegen zugelassen worden.

 

Pankower SPD-Chef: Lehmann „vollständig rehabilitiert“

In einem Schreiben an die Parteimitglieder begrüßte der Pankower SPD-Kreisvorsitzende Alexander Götz den Ausgang des Verfahrens.
„Die gegen Rainer-Michael erhobenen und öffentlich gewordenen Vorwürfe“, schreibt Götz, „haben sich demnach als nicht stichhaltig erwiesen. Er ist damit vollständig rehabilitiert.“ Als Gründe für die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen, die schließlich zur Erhebung der Anklage führten, nannte Götz „falsche Vorwürfe und üble Nachrede“.

 

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