Der BVV-Ausschuss für Stadtentwicklung und Grünanlagen hat der Bebauung des Nordhofes des Pfefferberggeländes mit einem Bürohaus seinen Segen erteilt. Der dazu notwendigen Änderung der Sanierungssatzung stimmte die Mehrheit des Ausschusses auf seiner letzten Sitzung zu.
Ursprünglich war in der Sanierungssatzung festgeschrieben, den Nordhof als eine „öffentlich zugängliche private Grünfläche“ zu erhalten.
Begründet wurde die vorgesehene Satzungsänderung damit, dass der von der Unternehmensgruppe Krebs dominierten Pfefferberg Entwicklungs GmbH und Co. KG im Jahr 2009 ein Bauvorbescheid erteilt wurde, auf dessen Grundlage dem
Unternehmen im Januar 2012 die Baugenehmigung erteilt wurde. Ein Antrag zu Änderung der Sanierungsziele wurde durch die Pfefferberg Entwicklungs GmbH und Co. KG bereits im Oktober vergangenen Jahres gestellt.
In dem Entwurf der Änderungsvorlage, der von Stadtrat Jens-Holger Kirchner dem öffentlich tagenden Ausschuss zur Abstimmung vorgelegt wurde, wird unter anderem ausgeführt, dass eine Versagung der sanierungsrechtlichen Genehmigung Schadenersatzansprüche gegenüber dem Bezirk auslösen könnte, da eine Aufhebung der des Sanierungsstatuts für das Gebiet um den Teutoburger Platz bereits absehbar sei. Nicht erwähnt wird in dem Papier, das noch der Zustimmung des Bezirksamtes bedarf, dass es ein Druckmittel gegeben hätte,
dem öffentlichen Interesse an der Durchsetzung der Sanierungsziele möglicherweise Geltung zu verschaffen. Denn im Kaufvertrag über das Pfefferberggeländes wurde (Paragraph 6, siehe Download unten) festgeschrieben, dass das Land Berlin sich als Verkäufer vorbehält
der Käuferin gegenüber des Recht des Wiederkaufes des Kaufgrundstückes für den Fall vor, dass nach Vorlage der Bauzustandbesichtigung a) auf dem Grundstück (…) nach Fertigstellung für die gemäß § 5 Ziff. 1a) herzurichtenden oberirdischen baulichen Anlagen a) die durch den Investitionszweck § 5 Ziff. 1 bestimmte Nutzung (…) des ‘Nordhofes’ als öffentlich zugängliche Grünfläche eingestellt oder räumlich wesentlich eingeschränkt wird.”
Stattdessen wird dargelegt, dass die Sicherung einer privaten Grünfläche aufgrund der extremen Unterversorgung des Sanierungsgebietes Teutoburger Platz mit Grünflächen gleichrangig mit dem Interesse an einer wirtschaftlich tragfähigen Entwicklung des Areals abgewogen werden muss.
Dass die wirtschaftliche Entwicklung auf dem Pfefferberg ohne die vertragswidrige Bebauung des Nordhofes in Gefahr geraten würde, wurde bisher jedoch noch von niemand belastbar dargestellt.
Karin Ludwig, Sprecherin der Betroffenenvertretung Teutoburger Platz, hatte bereits auf einer Ausschusssitzung im Februar kritisiert, dass der Bezirk bei einer Duldung der Nordhof-Bebauung private wirtschaftliche Interessen über das öffentliche Interesse stellen würde.
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suffi
März 20. 2012
Das verwundert leider überhaupt nicht. Beim dem ganzen Pankower Bauboom wird seits der „Investoremn“ ordentlich nachgeholfen, vorne oder hinten rum.
Herr Stadtrat Kirchner hat in dieser Sache ohne Not vom „dealen“ gesprochen und so geschieht es. Ein rechtsgültiger Vertrag zum Schaden der Bürger und der Finanzen des Landes Berlin gebrochen.
PS: … die Ausschußmitglieder wollen ja auch mal Stadtrat werden…
Michael Springer
März 21. 2012
Eine jahrealte Brache wird nun umgestaltet.
Ich finde es gut,wenn eine häßliche Brandwand verschwindet – und ein lebendiger Hof entsteht!
Außerdem entsteht eine neue Nachbarschaft auf einer Ödland-Fläche, mit Spielplatz, Grün und Sitzbänken.
Schön wäre es, wenn im EG auch Künstler mit Ateliers einziehen, und die Nachbarschaft kulturell weiter beleben.
Die Politik hat mutig abgewogen und entschieden!
Feli
März 21. 2012
Herr Springer, wenn eine Entscheidung wie hier mit der Angst (!) vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung mit dem vertragsbrüchigen Investor getroffen wird, kann man sie wohl kaum als „mutig“ bezeichnen.
Man hat also nicht „mutig abgewogen und entschieden“, sondern bloß vor der Macht des Geldes gekuscht und feige den Schwanz eingezogen.
Michael Springer
März 21. 2012
Wir haben in Berlin eine preistreibende Wohnungsknappheit – und das zwingt auch einmal zu neuen Prioritäten-Setzungen.
Spätestens beim ersten Mieterfest wird man merken, dass hier die typische städtebauliche Mischung im Prenzlauer Berg neu hergestellt wird.
Dazu mit begehbaren und bespielbaren Grün in einem halböffentlich zugänglichen Hof.
suffi
März 21. 2012
Die „preistreibende Wohnungsknappheit“ in Berlin ist durch 15 Jahren verfehlte Privatisierungspolitik und deren Folgen gewollt und erzeugt worden.
Das „neue Prioritäten“ setzen, durch selbstentmachtete und/oder korrumpierte Politiker heißt dann, die letzte Freiflächen für die Verwertung durch hochpreisige Investitionsvorhaben freigeben…
Zum Schaden des Steuerzahlers, denn weder nach den zivilrechtlichen Vertrag noch nach Sanierungssatzung besteht auf der Fläche kein Baurecht, der sog. Investor darf also zum Schaden des Steuerzahlers diese „verwerten“.
Michael Springer
März 21. 2012
Der Schaden für den Steuerzahler besteht doch in dem jahrelangen Ausfall von Grundsteuern und einkommensbezogenen Steuern auf der Brachfläche. Nun wird ein Planungswertausgleich fällig, dazu fallen Grundsteuern an, es wird gebaut – auch dabei fallen Steuereinnahmen an – und am Ende wohnen dort Mieter oder Eigentümer, die auch Steuern zahlen – und die bezirkliche Finanzsituation verbessern.
Es ist ganz sicher ein finanzieller Gewinn für den Bezirk, der entsteht – der übrigens ca. 24,5 Mio. Schulden hat.
Was die Wohnungsknappheit angeht: – es gab genug soziale Politik-Erklärungen, die nicht in Baupraxis umgesetzt wurden! Und jetzt muss man den Kurs endlich ändern.
Das führt zu sinnvollen Lückenschließungen – die aber auch nicht jedem Nachbarn unmittelbar gefallen werden.
suffi
März 22. 2012
Von einem Planungswertausgleich ist mMn bisher noch nichts berichtet worden.
Wenn es diesen geben soll, dann doch wohl nach BauGB/WertV, also streng nach Verkehrswertgutachten. Nur sollte sich der Schaden für das Land Berlin begrenzen lassen.
Eine (halb)öffentliche Grünfläche hat einen Bodenwert von 50 bis 80 €/m² (eigentlich Null, da ohnehin nicht marktfähig), eine natürlich „hochpreisig“ zu bebauende Verdichtungsfläche einen Bodenwert von ca. 2.500 €/m². Wobei die Bodenwertsteigerung das eine ist, das Andere hingegen der tatsächliche Verkehrwert der zu errichteten Bauwerkes und die Wertsteigerung ggü. der vorherigen Grünfläche. Wenn da ein tatsächlicher Ausgleich bezahlt wird und transparent gemacht wird, einverstanden.