Auf einem öffentlichen Platz bewegen sich offensichtlich Menschen in aller Öffentlichkeit so, dass es bei anderen Menschen Missmut erregt. Also wenden sich Missmütigen an jene öffentlichen Institutionen, die für die Wiederherstellung und Einhaltung der öffentlichen Ordnung öffentlich bestimmt worden sind. Aber dann…
Als am 24. März die Vertreter dreier Medien in das Platzhaus auf dem Helmholtzplatz hineingelassen werden wollten, um teilzuhaben an dem, was an öffentlichen Dingen zu bereden war, teilte der Bezirksbürgermeister den Journalisten mit, sie seien drinnen nicht erwünscht. Die Anwohner, die sich über öffentlich Sicht- und manchmal auch Hörbares auf einem öffentlichen Platz belästig fühlen, wollen dies nicht in die Öffentlichkeit getragen sehen. Später, in der BVV, klang es so, als wäre dieses Eintrittsverbot eher des Bürgermeisters Idee gewesen.
Ob nun das Eine stimmt, das Andere oder gar beides – es ist letztlich egal.
Auch jene, die öffentlich für die Wahrnehmung der Interessen der Anwohner gewählt wurden – hier „Bezirksverordnete“ geheißen – wurden von dem Treffen der Hüter der öffentlichen Ordnung gar nicht erst in Kenntnis gesetzt – geschweige denn, eingeladen.
Res publica sind die Wörter, aus denen sich der Begriff für unsere Staatsform zusammensetzt: Republik.
Res publica heißt : „Öffentliche Sache“.
Der Bürgermeister aber sagt, er hätte solch öffentliche Sachen schon häufig ohne Öffentlichkeit erledigt.
Und er fügt an: „… das ist vielleicht auch ganz gut so“.



